Energiebezugsausschreibungen spielen für öffentliche Auftraggeber eine zentrale Rolle bei der wirtschaftlichen und rechtssicheren Beschaffung von Energie. Aufgrund der hohen Beschaffungsvolumen liegen diese Vergaben in der Regel über den geltenden EU-Schwellenwerten und müssen daher europaweit ausgeschrieben werden.
Im Rahmen eines offenen Verfahrens nach der Vergabeordnung für Leistungen (VOL) wird der gesamte Vergabeprozess transparent gestaltet, um optimale Beschaffungsergebnisse zu erzielen. Die Anforderungen an formale Vorgaben, Fristen und Dokumentation sind hierbei besonders hoch, um den europäischen Rechtsvorschriften zu entsprechen.
Mit unserer Expertise begleiten wir öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung, Durchführung und rechtssicheren Abwicklung von Energiebezugsausschreibungen.
Strombezugsausschreibungen beginnen mit einer detaillierten Ermittlung des Energiebedarfs sowie der maßgeblichen Beschaffungsparameter. Anschließend erfolgt eine präzise Analyse unter Berücksichtigung der spezifischen Zielsetzungen des Auftraggebers, etwa hinsichtlich Kostenoptimierung, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeitskriterien. Durch diese strukturierte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass der Beschaffungsprozess sowohl wirtschaftlich als auch strategisch den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.
Gasbezugsausschreibungen starten mit der genauen Ermittlung des Energiebedarfs sowie der relevanten Beschaffungsparameter. Dabei werden die Zielvorgaben des Auftraggebers, wie Kostenstabilität, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeitskriterien, systematisch analysiert. Zusätzlich ist es unerlässlich, den Ausschreibungsprozess an mögliche Fördervorgaben sowie gesetzliche Anforderungen zur Gasbeschaffenheit, beispielsweise hinsichtlich des Biogasanteils oder anderer regulatorischer Vorgaben, auszurichten. Diese umfassende Betrachtung stellt sicher, dass die Beschaffung nicht nur wirtschaftlich und rechtssicher erfolgt, sondern auch zukünftigen Anforderungen und Standards gerecht wird.
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Der erste Schritt einer erfolgreichen Ausschreibung umfasst die Ermittlung des tatsächlichen Energiebedarfs sowie die Festlegung der Gestehungsvorgaben. Hierzu gehört auch die Wahl der passenden Beschaffungsvariante und die exakte Bestimmung des Lieferzeitraums. Mit einer strukturierten Planung schaffen wir die Grundlage für eine effiziente, bedarfsgerechte und rechtssichere Ausschreibung.
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In der zweiten Phase erstellen wir die vollständigen Vergabedokumente, die alle notwendigen Informationen für die Ausschreibung enthalten. Dazu gehören präzise Leistungsbeschreibungen, rechtliche Vorgaben und verbindliche Kriterien. Zudem legen wir den zeitlichen Rahmen für die Durchführung der Ausschreibung fest, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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Die dritte Phase umfasst die Veröffentlichung der Ausschreibung auf der Vergabeplattform und gegebenenfalls im EU-Amtsblatt. Während der Ausschreibung stellen wir sicher, dass die Kommunikation mit den Bietern transparent und rechtssicher abläuft. Fragen werden präzise geklärt, um ein optimales Verständnis der Vergabeanforderungen zu gewährleisten.
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In der finalen Phase erfolgt die Wertung der eingegangenen Angebote anhand der festgelegten Kriterien. Anschließend erstellen wir die Vergabedokumentation, informieren die Bieter vorab und erteilen den Zuschlag. Zum Abschluss kümmern wir uns um die Preisermittlung und die Vertragsausfertigung, um die Beschaffung erfolgreich abzuschließen.
Bei Strombezugsausschreibungen stehen neben den Gestehungsvorgaben zunehmend auch Nachhaltigkeitskriterien im Vordergrund.
Neben dem klassischen Normalstrom, der den deutschen Strommix abbildet, spielt Ökostrom eine immer wichtigere Rolle für öffentliche Auftraggeber. Die Anforderungen richten sich hierbei nach der HKRNDV. Gemäß § 16 Abs. 1 kann zertifizierter grüner Strom bezogen werden, während § 16 Abs. 3 zusätzlich eine Förderung neuer Erzeugungsanlagen fordert.
Mit einer strategischen Ausschreibung unterstützen wir öffentliche Auftraggeber dabei, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen und gleichzeitig Kostenoptimierung und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Ökostrom ist elektrischer Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Sonnenenergie (Photovoltaik), Wasserkraft, Biomasse oder Geothermie erzeugt wird. Ziel ist es, fossile Energieträger zu ersetzen und die CO₂-Emissionen langfristig zu reduzieren. Ökostrom gilt als klimafreundlich, da bei der Erzeugung nur minimale oder keine Treibhausgase ausgestoßen werden.
Der Nachweis der Herkunft erfolgt durch sogenannte Herkunftsnachweise (z.B. über das Herkunftsnachweisregister, HKNR des Umweltbundesamtes), die sicherstellen, dass der Strom tatsächlich aus erneuerbaren Quellen stammt.
Ökostrom nach § 16 Abs. 1 HKRNDV erhält seine Eigenschaften über Herkunftsnachweise oder Zertifikate, die die Erzeugung aus erneuerbaren Energien belegen. Diese Variante kann ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele öffentlicher Auftraggeber sein.
Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Ausschreibungen zeigen jedoch, dass die Preise für Zertifikate erheblichen Schwankungen unterliegen. In letzter Zeit bewegten sich diese Schwankungen bei:
Ökostrom nach § 16 Abs. 3 HKRNDV erfordert neben der Zertifizierung die aktive Förderung des Baus neuer Erzeugungsanlagen. Der Nachweis erfolgt über Herkunftsnachweise aus dem HKNR oder gleichwertige Belege, wobei die konkrete Bezugsquelle benannt werden muss. Zusätzlich muss die Strommenge an das Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert werden, an das der Herkunftsnachweis übertragen wird (optionale Kopplung).
Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Ausschreibungen zeigen jedoch, dass die Preise für Zertifikate und zusätzliche Anforderungen erheblichen Schwankungen unterliegen. In letzter Zeit bewegten sich diese Schwankungen bei:
Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, Beschaffungsvarianten sowie die Beschaffungszeitpunkte frei zu wählen und diese gezielt auf ihre individuellen Bedürfnisse sowie die jeweiligen Marktgegebenheiten abzustimmen. Diese Flexibilität ermöglicht es, auf Preisschwankungen und Marktentwicklungen strategisch zu reagieren. Durch eine bedarfsgerechte Beschaffungsstrategie wird nicht nur die Versorgungssicherheit gewährleistet, sondern auch das Beschaffungsrisiko effektiv minimiert.
Erdgasbezugsausschreibungen stehen vor besonderen Herausforderungen: Neben den wachsenden Nachhaltigkeitskriterien und der Umsetzung komplexer gesetzlicher Vorgaben für öffentliche Auftraggeber rückt auch die Energiekrise zunehmend in den Fokus. Die volatilen Märkte, kombiniert mit den aktuellen gesetzlichen Änderungen, erfordern eine strategische und rechtssichere Beschaffung, die sowohl den wirtschaftlichen Interessen als auch den Nachhaltigkeitszielen gerecht wird. In einer Zeit des Wandels ist es für öffentliche Träger entscheidend, ihre Erdgasbeschaffung zukunftssicher und flexibel auszurichten, um den kommenden Anforderungen standzuhalten.
Biogas wird durch die Vergärung von organischem Material wie Energiepflanzen, landwirtschaftlichen Reststoffen oder Bioabfällen in Biogasanlagen produziert. Es stellt eine erneuerbare Energiequelle dar, die bei der Verbrennung nur so viel CO₂ freisetzt, wie die verwendeten Pflanzen während ihres Wachstums aufgenommen haben. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit am Markt wird Biogas häufig von öffentlichen Trägern genutzt, um bestimmte Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Allerdings liegen die Preise für Biogas deutlich über dem Niveau von konventionellem Erdgas, was eine strategische Planung der Beschaffung erfordert.
Mischgas besteht aus einem frei bestimmbaren Anteil von Erdgas und Biogas, wodurch öffentliche Auftraggeber gezielt auf ihre individuellen Bedürfnisse reagieren können. Besonders im Hinblick auf den Gebäudebestand vieler öffentlicher Träger – der oft eine gewisse Lebensdauer erreicht hat – gewinnt diese Beschaffungsvariante an Bedeutung. Ein Austausch einzelner Heizungsanlagen wird in den kommenden Jahren verstärkt in den Fokus rücken, da bauliche Veränderungen, wie die Installation von Wärmepumpen, aufgrund der bestehenden Bausubstanz nicht immer kostengünstig oder effizient umsetzbar sind.
Durch eine Mischgasausschreibung kann bereits heute ein Anteil an nachhaltigem Biogas in die Energieversorgung integriert werden. Dies ermöglicht es, schrittweise den Anforderungen an Nachhaltigkeit und Rechtskonformität gerecht zu werden, ohne kurzfristig umfassende bauliche Maßnahmen ergreifen zu müssen. Gleichzeitig bietet diese Lösung Flexibilität und Planungssicherheit für die Zukunft.
Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, Beschaffungsvarianten sowie die Beschaffungszeitpunkte frei zu wählen und diese gezielt auf ihre individuellen Bedürfnisse sowie die jeweiligen Marktgegebenheiten abzustimmen. Diese Flexibilität ermöglicht es, auf Preisschwankungen und Marktentwicklungen strategisch zu reagieren. Durch eine bedarfsgerechte Beschaffungsstrategie wird nicht nur die Versorgungssicherheit gewährleistet, sondern auch das Beschaffungsrisiko effektiv minimiert.
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